Novellierung der Trinkwasserverordnung - machen Sie den Trinkwassercheck

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News vom 05.12.2011 in News Allgemeines

Die Novellierung der Trinkwasserverordnung schreibt seit 1.11.2011 für Hausbesitzer und Verwaltungen von Mehrfamilienhäusern eine Nachweispflicht vor, die besagt, dass diese sicherstellen müssen, dass das Trinkwasser ohne negative Veränderungen vom Wasserzähler bis zur Zapfstelle der Verbraucher gelangt.
Verfügt das Haus über einen Warmwasserspeicher von mehr als 400 Liter bzw. beträgt das Rohrleitungsvolumen der Warmwasserleitung zwischen Speicher und einer Zapfstelle mehr als drei Liter, ist der Hausbesitzer verpflichtet die Anlagen einmal jährlich von einem Fachbetrieb bezüglich eines möglichen Legionellenbefalls kontrollieren zu lassen (Entnahme an geeigneten Stellen).
Die Ergebnisse müssen den Verbrauchern zugängig gemacht werden, z.B. im Hausflur aufgehangen werden und innerhalb von 2 Wochen nach der Untersuchung ans zuständige Gesundheitsamt weitergeleitet werden.
Besonders gefährlich bei einem Befall sind die vorhandenen Duschköpfe, da sie Wasser versprühen. Hierbei entstehen Aerosole, fein verteilte Wassertropfen in der Luft, die der Mensch einatmet. Ist das Wasser mit Legionellen konterminiert, besteht die Möglichkeit an der Legionärkrankheit, der Legionellose, zu erkranken. Diese ist besonders für schwächere Menschen wie Kinder, Senioren oder chronisch Kranke riskant, durchaus aber auch für gesunde Menschen.
Die Trinkwasserverordnung ist jedoch weit umfangreicher, wenden Sie sich an uns, wir informieren Sie gerne umfassend. Machen Sie den Trinkwasser-Check bei uns.

Rufen Sie uns an, wir prüfen alles, damit Sie Ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen und Ihren Mietern einwandfreies, sicheres Warmwasser zur Verfügung stellen.