Steuerliche Absetzbarkeit sogenannter haushaltsnaher Handwerkerleistungen
Sparen Sie bis zu 1.200 Euro jährlich.
Die Steuerermäßigungen für Handwerkerleistungen sind in §35a EStG geregelt. Bei Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen ermäßigt sich die Einkommensteuer um 20% der geleisteten Aufwendungen, max. 1.200 Euro p.a.
Alle öffentlich geförderten Handwerkerleistungen (zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse) sind von der Begünstigung des § 35a EStG ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind auch Handwerkerleistungen für die eine Förderung nach dem CO²-Gebäudesanierungsprogramm für die KFW-Förderbank erfolgte.
Achtung: Es werden nur Arbeitskosten incl. Maschinen- und Fahrtkosten herangezogen, alle Materialkosten bleiben unberücksichtigt.
Alle Angaben ohne Gewähr.