Langsam entstehende Schäden an Gasinnenleitungen oder Eingriffe durch Außenstehende fallen oft über lange Zeit nicht auf.
Daher ist die regelmäßige Überprüfung der Gasinnenleitungen durch den Innungsfachbetrieb wichtig.
Gasleitungen sind aus hochwertigem Material hergestellt, das eine lange Lebensdauer gewährleistet. Altersschäden, Undichtigkeiten oder Rost können dennoch nicht ganz vermieden werden, insbesondere dann, wenn Gasleitungen durch Decken und Wände führen oder aber in feuchten und unbelüfteten Räumen verlegt sind. Zweckentfremdet als Aufhängung für Kleidung und Fahrräder wird die Gasleitung über Gebühr belastet.
Erdgas ist völlig ungiftig. Und wenn Sie mit Ihren Gasgeräten und Gasanlagen richtig umgehen, können Sie auf ein Höchstmaß an Sicherheit vertrauen. Sie selbst können mit einer „jährlichen Hausschau" und einem Wartungsvertrag für Gasgeräte und Gasleitungen maßgeblich dazu beitragen. Dazu gehört auch, daß Sie die Gasinnenleitungen von einem Sanitär-/Heizungsfachbetrieb überprüfen lassen. Denn selbst sicherste Technik bedarf regelmäßiger Kontrolle.
Hauseigentümer sind verpflichtet (DVGW Arbeitsblatt G 600) eine jährliche Sichtkontrolle der Gasleitungen hinter der Hauptabsperrvorrichtung bis zu den angeschlossenen Geräten durch einen eingetragenen Installateur prüfen und dokumentieren zu lassen. Gleiches gilt für die Druckkontrolle der Gasleitungen, die alle 12 Jahre ebenfalls durch einen Fachmann durchgeführt werden muss (TRGI 2008).
Unser Service:
In Ergänzung zur jährlichen Hausschau, die der Betreiber einer Gasanlage regelmäßig selbst durchführen sollte, analysiert und kontrolliert der Fachmann Ihres Innungsfachbetriebes im Rahmen des Sicherheitschecks sämtliche Leitungsverläufe Ihrer Gasanlage einschließlich aller Gerätezuleitungen im Gebäude. Anschließend wird mittels modernster Leckmengen-Meßtechnik eine Dichtheitsprüfung vorgenommen. Nur so können auch unzugängliche Leitungsabschnitte zuverlässig überprüft werden.
Ein Prüfprotokoll, das Sie nach erfolgter Prüfung Ihrer Gasinnenleitungen erhalten beschreibt detailliert Art, Umfang und Zeitpunkt der durchgeführten Überprüfung. Die aktuellen Meßwerte sowie eine abschließende Beurteilung geben Auskunft über den Gesamtzustand der Anlage. Mögliche Mängel werden dokumentiert. Anlagen ohne Beanstandung erhalten ein Prüfsiegel, das sie als geprüft und sicher kennzeichnet. Diese Dokumentation ist unerlässlich, um im Schadensfall nachzuweisen, dass Sie als Hausbesitzer oder Verwalter Ihren Sorgfaltspflichten nachgekommen sind.
Im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht, aber auch durch den Abschluss eines Gasliefervertrages ist der Gebäudeeigentümer zur regelmäßigen und sachkundigen Überprüfung seiner Hausgasleitung verpflichtet. Vermietern obliegen darüber hinaus Prüfungs- und Instandhaltungspflichten.
Mit der Durchführung der Sicherheitsprüfung der Gasleitung erfüllen Sie also Ihre rechtlichen Verpflichtungen, die sich aus der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht gemäß BGB und AVBGasV (Allgemeine Bedingung für die Gasversorgung von Tarifkunden) ergeben. Zusätzlich wahren Sie ggfs. entstehende Ansprüche versicherungstechnischer Art.
Die Sicherheitsinspektion führen wir in Verbindung mit oder ohne einer Heizungswartung durch.